Hinweis zu einer COVID 19 Pandemie:
Die Rechtsverordnung des Landes und der Kommunen über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus, sind bindend. Trauerfeiern sind entsprechend nach den behördlichen Vorgaben durchzuführen.
Ein vorbereitendes Gespräch kann auch Online stattfinden.