AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Oliver und Susanne Digel GbR (Stand 15.09.2023)

§1 Geltungsbereich

  • Oliver und Susanne Digel GbR, Ludwigstr. 9, 71560 Sulzbach (im Folgenden „Dienstleister“), bieten als Freier Trauerredner, eigenkreative Trauerreden bei Trauerfeiern, Bestattungen und Beisetzungen an.
  • Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, dies gilt auch für den Fall, dass der Dienstleister diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
  • Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Dienstleister nicht an, es sei denn, er hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen bedürfen der Textform gem. § 126b BGB. Dies gilt ausdrücklich auch für die Abbedingung der Textform.

§2 Zustandekommen des Vertrags

  • Ein Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Auftraggeber die Auftragsbestätigung unterzeichnet. Lediglich schriftliche Angebote des Dienstleisters sind bindend, telefonische oder Angebote per E-Mail sind nicht bindend.
  • Soweit für die Festlegung des Vertragsinhalts erforderlich, vereinbaren die Parteien darüber ein Planungsgespräch (telefonisch oder online).
  • Der Dienstleister erstellt auf der Grundlage der Anfrage des Kunden und/oder des gemeinsamen Planungsgesprächs dem Kunden ein Angebot. Der Vertrag zwischen den Parteien kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt.
  • Abbildungen, Zeichnungen, sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten des Auftragnehmers gehören bleiben im Eigentum des Auftragnehmers und sind nur annährend maßgebend, soweit sie nicht von ihm ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

§3 Leistungsumfang des Dienstleisters

  • Der Umfang der vom Dienstleister im einzelnen geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und diesen Vertragsbedingungen.
  • Bei Veränderungen der Leistungen nach Vertragsschluss, bspw. Ort des Trauergesprächs, Ort der Trauerfeier oder Datum der Trauerfeier ist der Dienstleister berechtigt, das Honorar entsprechend neu zu kalkulieren und anzupassen. Er ist nicht zur Ausweitung des Leistungsspektrums auf Kundenanfrage bei unveränderter Entgelthöhe verpflichtet.
  • Leistungen in Bezug auf die Künstlersozialkasse sowie GEMA-Pflichten in Bezug auf öffentliche Aufführungen werden vertragsgemäß nicht vom Dienstleister übernommen.
  • Der Dienstleister darf sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, bei der Ausführung der Leistungen auch Dritter bedienen.
  • Die Dienstleister verpflichtet sich, alle vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen, zur vereinbarten Erbringungszeit und am vereinbarte Erbringungsort auszuführen. Sollten sich Datum, Uhrzeit und / oder Ort der vereinbarten Leistung ändern, ist dies unverzüglich dem Dienstleister mitzuteilen.

§4 Rechte und Pflichten des Kunden

  • Der Auftraggeber erbringt als wesentliche Vertragspflicht vereinbarte und sonstige Mitwirkungsleistungen.
  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Dienstleister unverzüglich mit allen wichtigen und notwendigen Unterlagen und Informationen auszustatten, welche für die Leistungserbringung notwendig sind.
  • Für die Durchführung der vereinbarten Leistung ist durch den Auftraggeber für Regenschutz, Schutz vor übermäßiger Sonneneinstrahlung und anderen störenden Einflüssen zu sorgen. Erfolgt dies nicht, kann eine ordnungsgemäße Zeremonie nicht garantiert werden.
  • Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur unzureichend nach und verzögert sich infolgedessen die Erbringung von Leistungen durch den Dienstleister, so ist dieser dafür nicht verantwortlich.
  • Soweit Gestaltungsleistungen auf Entwürfen und Vorlagen des Auftraggebers beruhen, versichert dieser, dass die Darstellungen keine Rechte Dritter verletzen. Sollten Dritte den Dienstleister wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus den Inhalten der Darstellungen resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Dienstleister von jeglicher Haftung freizustellen und dem Dienstleister die Kosten zu ersetzen, die ihr wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

§5 Urheberrecht

  • Die vom Dienstleister im Zusammenhang mit dem Vertrag vereinbarten Werke, die geistigen Ideen und die Zeremonie selbst unterliegen dem Urheberrecht. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, die Werke selbst oder einzelne Gestaltungselemente des Werks in anderer Form zu nutzen. Dies gilt insbesondere auch für die Erstellung und weitere Verwendung von Videoaufnahmen mit Ton anlässlich der Durchführung einer Rede durch den Dienstleister.

§6 Haftung

  • Der Dienstleister haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von dem Dienstleister, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen.
  • Eine Haftung vom Dienstleister für Vermögens- und Folgeschäden sowie entgangenem Gewinn, Verzögerung und Ausführungsmängel aufgrund einer unklaren, falschen oder unverständlichen Auftragserteilung oder/und Übermittlung für welche der Auftraggeber zuständig ist, ist ausgeschlossen. Eine weitergehende Haftung ist ebenfalls ausgeschlossen.
  • Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet der Dienstleister, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten).
  • Die Haftung und eventueller Schadenersatz begrenzen sich auf die Höhe des Auftragswertes sowohl für eventuelle Mängel wie auch auf Nichterfüllung des Vertrages.
  • Der Dienstleister ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Krankheit, Unfall, Tod eines nahen Verwandten, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, Pandemien sowie behördliche Maßnahmen.

§7 Honorare, Kosten und Reisekosten

  • Für die vereinbarten Leistungen wird ein pauschales Honorar vereinbart. Dieses richtet sich nach den Wünschen des Auftraggebers.
  • Fahrtkosten fallen nach Vertragsannahme für das Vorgespräch und eventuelle weitere notwendige Gesprächs- und Besichtigungstermine und für den vereinbarten Leistungstag an. Diese werden, sollte im Vertrag nichts anderes vereinbart sein, gesondert in Rechnung gestellt. Sollte eine Übernachtung erforderlich sein, trägt der Auftraggeber sämtliche damit verbundene Kosten, inklusive der Reisekosten.
  • Soweit vertraglich vorgesehen, schuldet der Auftraggeber dem Dienstleister eine weitere Vergütung der Leistungen auf Stundenbasis.
  • Alle Preise sind Bruttopreise (gem. § 19 UStG für Kleinunternehmer).

§8 Zahlungsbedingungen

  • Der zu zahlende Betrag ist sofort und ohne Abzug nach Auftrags- oder Rechnungsabschluss zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Die Zahlungsverpflichtung ist durch Überweisung auf das angegebene Konto des Dienstleisters oder durch Barzahlung zu erfüllen.
  • Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, auch wenn Gegenansprüche geltend gemacht werden nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Dienstleister anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  • Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche gleich welcher Art wegen Zahlungsverzuges, behält sich der Dienstleister ausdrücklich vor.

§9 Rücktritt und Kündigung

  • Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 3 Tagen nach Annahme des Angebots vereinbart.
  • Verträge können vom Dienstleister bis zur vollständigen Auftragsausführung aus wichtigem Grund gekündigt werden; das Recht beider Vertragspartner zu Rücktritt und Kündigung nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Der Dienstleister ist zur Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere dann berechtigt, wenn der Auftraggeber seine Verpflichtungen gem. § 4 dieser AGB nachhaltig verletzt oder der Auftraggeber trotz Mahnung seiner vereinbarten Verpflichtung zur Zahlung nicht nachkommt.
  • Kündigt der Dienstleister den Vertrag außerordentlich nach Absatz 2, so sind bereits erbrachte Leistungen anteilig bis zum Zeitpunkt der Kündigung abzurechnen und durch den Auftraggeber auszugleichen. Der Dienstleister ist zur Rückzahlung der bereits durch den Auftraggeber gezahlten Beträge nur dann verpflichtet, soweit die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck nicht verwertbar gewesen wären.
  • Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten oder zu kündigen. Der Dienstleister ist dann berechtigt, Aufwand und Kosten in Rechnung zu stellen, die ihm durch eigene Leistungen oder durch Leistungen Dritter im Rahmen der Durchführung des Auftrags entstanden sind

§10 Sonstige Bestimmungen

  • Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltendem Recht.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand für Leistungen und Zahlungen sowie sämtliche sich zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen den Parteien abgeschlossenen Verträgen ist Sulzbach an der Murr, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  • Diese Bestimmungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommen.